Neubau und Bestandssanierung im Streckennetz aller Regionalbereiche der DB Netz AG sowie in privaten Gleisanlagen und Anschlussbahnen in den verschiedenen Spurweiten.
Neubau und Bestandssanierung von Bahnsteiganlagen, Durchlässen und Stützbauwerken
Generell gilt, nachfolgende Stellwerkstechniken können von uns beplant werden: Sicherheitsgrundpläne / Sicherheitspläne der sogenannten Planteile I und II
1. Alttechniken (DR / DB) PT I und PT II
mechanische Stellwerke (Einheit, Jüdel, Z & B, Bruchsal usw.)
elektromechanische Stellwerke (E 12/78 [DR], E 43/50 [DB] usw.)
Gleisbildstellwerke (Relaisstellwerke) der Bauformen EZMG, GS I, GS II
BÜSA aller Bauformen bis zur Hs/Hl 64 c bzw. der BÜS 72, incl. der entsprechenden Stellwerksanpassung den vorstehenden Bauformen
2. Alttechniken (DR / DB) PT I
Drucktastenstellwerke (Gleisbildstellwerke, Relaisstellwerke) der Bauformen GS II Sp64b, GS III Sp68, DrS 1 bis 3, Sp Dr S57, 59, 60 und 600, Sp Dr L20, 30 und 60 usw
BÜSA EBÜT 80 *
3. ESTW, rechnergesteuerte BÜSA PT I
ESTW S und ESTW L mit den einzelnen Unterbauformen (vereinfachte Bedingungen)
ZSB 2000
EOW-Systeme
BUES 2000 *
SIMIS LC *
RBÜT * / BÜP 93 * *) über den PT I hinaus, die Stellwerksanpassung PT II mit den unter Pkt. 1 und 2 aufgeführten Stellwerksbauformen
Spezifikationen zu den einzelnen Techniken bzw. Techniken / Bauformen, die in der vorstehenden Grobübersicht nicht aufgeführt sind, werden auf Anfrage selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
Planung und Bauleitung
Elektrische Energieanlagen, Sicherheits- und Automatisierungstechnik für:
- Bahnanlagen
- Gebäude
- Industrie
Fachbauüberwachung
Elektrische Energieanlagen und Fahrleitungsanlagen für:
Bahnanlagen
Versorgungstrassen in Erschließungsgebieten zur Wohnbebauung und gewerblichen Nutzung
Planung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen sowie anderer Leitungsnetze, wie Telekommunikationsanlagen im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich
Planung von Entwässerungsanlagen im Rahmen der Bahnsteig- und Straßenplanung
Beantragung wasserrechtlicher Genehmigungen innerhalb von Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.
Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:
Planung von Straßenbauvorhaben in- und außerorts, alle Straßenklassen
Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten
Planung von P+R-Plätzen, ÖPNV-Zugangsstellen Bus/Bahn sowie
Planung von Stützmauern, Durchlässen und Brücken kleiner Stützweiten
Projektsteuerung für komplexe Vorhaben
SiGe-Planung und Koordinierung
Ökologische Bauüberwachung
Projektsteuerung
Beratung und Betreuung bei der Fördermittelbearbeitung
Ermittlung von Folgekosten
Planung von Bahnsteigen einschließlich Projektsteuerung
Planung von Gleisanlagen Oberbau, Tiefbau, Kabeltiefbau
Kreuzungsmaßnahmen – bahnspezifische Planungsleistungen:
Erstellung von Kreuzungsvereinbarung nach EkrG
Planerische Maßnahmen für Arbeiten an Bahnanlagen aller Gewerke
Umverlegung von Kabel und Leitungen einschl. Kabeltiefbau
Planung von Lärm- und Blendschutzanlagen
Erstellung von Kreuzungsanträgen für Medienquerungen von Bahnanlagen aller Art gemäß Richtlinien 178 und 180 der DB AG
Erforderliche bahnspezifische Leistungen für Arbeiten in der Nähe bzw. über Anlagen der DB AG
Betriebstechnologische Maßnahmen bei Arbeiten in der Nähe bzw. an und über Anlagen der DBAG:
Anmeldungen für baubetriebliche Jahresbauprogramme
Beantragen von Sperrpausen
Vermessungstechnische Überwachungsleistungen bei Arbeiten in Anlagen der DBAG
Wir übernehmen für Sie die komplette Betreuung beim Bau von schlüsselfertigen Eigenheimen (Planung einschl. Bauvorlage bis Übergabe des Objektes)
Planung einschl. Überwachung von Abbruchmaßnahmen
Planung und Bauüberwachung von Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen an Gebäuden
Bauüberwachung zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von Gebäuden der DB AG
Bauüberwachungsleistungen für Betonsanierungsarbeiten, Leistungen des Stahlbaus und Gebäudeausrüstungen (Aufzüge und 3-S-Zentralen)
Das Leistungsbild der Landespflege umfasst sowohl die Landschafts- und Freiraumplanung als auch Objektplanungen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft, zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung. Der Leistungsumfang erstreckt sich von Landschafts- und Grünordnungsplänen als Teil der Bauleitplanung über Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung und Alternativenvergleiche bis zu Landespflegerischen Begleitplänen für Objektplanungen. Unser vorrangiges Ziel ist die fachlich fundierte Erarbeitung von genehmigungsfähigen Unterlagen. Die Grundlage dafür ist die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation sowohl aus vorliegenden Unterlagen als auch ergänzend durch eigene Kartierungen. Daneben werden frühzeitig Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden geführt. Bei der Umsetzung der Planungsaufgabe spielt neben der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben auch die Berücksichtigung ökonomischer und technisch-organisatorischer Vorgaben der jeweiligen Auftraggeber eine wichtige Rolle.
In der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens wird das Maß der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Mensch, Luft, Tiere und Pflanzen einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen untersucht.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist ein Planwerk für Vorhaben mit raumrelevanten Eingriffen in Natur und Landschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Gesetzte und Verordnungen regeln die Bewertung des Eingriffes, die Ermittlung der Erheblichkeit und die Konzipierung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie den naturschutz- fachlichen Ausgleich.
Die fachliche Bearbeitung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen hat die Realisierung der Naturschutzziele zum Inhalt.
Die Ausführungsplanung ist ein abschließender Teil der Bauplanung. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben (z. B. Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen, Begleitbegrünung von Verkehrsanlagen oder Gestaltung von Außenanlagen) realisiert werden kann.